Augenlaserbehandlungen sind individuelle Gesundheitsleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Refraktive Chirurgie grundsätzlich nicht - unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Private Krankenkassen übernehmen lediglich in Einzelfällen die Kosten. Beispielsweise wenn die medizinische Notwendigkeit plausibel gemacht werden kann oder Kosten in anderen Bereichen eingespart werden können (zum Beispiel Zuschläge für Kontaktlinsen oder Brillengläser).

Sprechen Sie in jedem Fall vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung. Individuelle Gesundheitsleistungen wie die Refraktive Chirurgie müssen generell vom Patienten übernommen werden. Dies betrifft sowohl die Voruntersuchung als auch die Operation und alle Nachsorgeuntersuchungen bis zum dritten Monat nach der Operation.

Ab dem dritten Monat - so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer - können die Untersuchungen über Krankenschein abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht voller Versicherungsschutz.
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LASIK-Operation muss von Kasse bezahlt werden
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Dortmund (ddp.djn). Korrekturen der Sehfähigkeit mithilfe einer LASIK-Operation müssen beim Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit von den privaten Krankenversicherern bezahlt werden.

Das entschied das Landgericht Dortmund (AZ: 2 S 17/05). Die Richter hielten die Operation in dem verhandelten Fall für medizinisch erforderlich. Ein Gutachter hatte die Richter überzeugt, dass das LASIK-Verfahren ein wissenschaftlich annerkanntes Verfahren ist, das eine Fehlsichtigkeit hervorragend beheben kann.

Die Richter schoben vor allem der Argumentation der Kasse einen Riegel vor, die ihre Versicherte auf Korrekturhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen verweisen wollte. Das sei nicht zulässig, denn grundsätzlich habe der Versicherte das Recht, sich einer zur Heilung seiner Erkrankung geeigneten Behandlung zu unterziehen. Während Brille oder Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit lediglich korrigierten, ohne das Leiden selbst zu beheben, beseitige die LASIK-Operation das körperliche Leiden und biete damit die Möglichkeit, dem natürlichen Zustand des Auges am nächsten zu kommen, argumentierten die Juristen.

Quelle: ddp, 12/2006
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